Eltern haften für ihre Kinder?

Menschen verursachen manchmal aus Versehen oder mit Absicht Schäden, z.B. wenn sie irgendwo zu Besuch sind und einen Glasteller runterwerfen, sodass er kaputt geht.

Ab einem bestimmten Alter muss auch ein Kind den Schaden selbst bezahlen. Kinder können also zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Eltern haften in diesem Fall nicht. Das Kind hat zwar möglicherweise kein eigenes Geld, aber darauf kommt es nicht an. Es muss dann zahlen, wenn es erwachsen ist.

Die Eltern trifft aber eine Aufsichtspflicht. Wenn sie z.B. mit einem kleinen Kind spazieren gehen, müssen sie aufpassen, dass es nicht auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht. Wenn die Eltern diese Pflicht verletzen, müssen sie für den Schaden aufkommen, den ihr Kind verursacht hat.

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Das Gesetz stellt genauere Voraussetzungen auf: Eltern haften nur, wenn das Kind nicht selbst haftet, weil es noch nicht verantwortlich ist, und den Eltern ein Vorwurf (Verletzung ihrer Aufsichtspflicht) zu machen ist.

Natürlich können Eltern nicht alles verhindern. Und man darf und soll seinem Kind auch gewisse Freiheiten lassen. Beispielsweise darf ein größeres Kind allein vertraute Wege gehen oder Fahrrad fahren. Schließlich sollen Kinder irgendwann selbständig werden.

Im Ernstfall schaut das Gericht zuerst sehr genau, ob das Kind selbst haftet. Und wenn nicht, ob eine Aufsichtspflicht bestand und ob diese Pflicht tatsächlich verletzt wurde. Wenn nicht, müssen die Eltern auch nichts bezahlen.

„Eltern haften für ihre Kinder“ stimmt also nur teilweise.