Fund – Verlorene Sachen und Schätze

„Mist, wo habe ich denn jetzt meine tolle neue Mütze gelassen?“ Hektisch sucht Simon in der Schultasche, in seiner Jacke, an der Garderobe nach seiner blauen Mütze. Nirgends ist sie zu finden. Nachdem er alles abgesucht hat, steht fest, dass die Mütze weg ist. So etwas Ärgerliches! Vermutlich ist sie ihm auf dem Nachhauseweg aus der Jackentasche gerutscht…

© Rike / pixelio.de

So eine Situation hat wahrscheinlich jeder schon einmal erlebt: Man hat etwas verloren. Doch welche rechtlichen Folgen hat der Verlust? Gehört mir die Sache jetzt nicht mehr? Wenn ich eine verlorene Sache finde, darf ich sie einfach behalten? Und was passiert eigentlich, wenn man einen Schatz entdeckt?

Wenn jemand eine Sache verliert, gehört sie ihm trotzdem noch, er bleibt Eigentümer. Sogar wenn er nicht mehr ganz genau weißt, wo er die Sache verloren hat, ändert sich daran nichts. Wenn man eine verlorene Sache findet, muss man sich deshalb – am besten sofort – bei demjenigen melden, der die Sache verloren hat. Das geht natürlich nur, wenn man weiß, wem die Sache gehört. Deshalb ist es immer hilfreich, wenn man Sachen, die leicht verloren gehen, mit seinem Namen kennzeichnet. Simon hätte zum Beispiel seinen Namen auf das Schildchen in seiner Mütze schreiben können.

Gibt es aber kein Namensschildchen und kann man auch sonst nicht erkennen, wem die verlorene Sache gehört, musst man das Fundbüro anrufen und von dem Fund erzählen. Hat man die Sache in einem Bus, in der Straßenbahn, U-Bahn oder im Zug gefunden, muss man die Sache sofort beim Fahrer oder Schaffner abgeben.

Auf eine gefundene Sache muss der Finder gut aufpassen und darf sie nicht mit Absicht kaputt machen oder beschädigen. Nur für Fehler, die aus Versehen passieren, ist ein Finder nicht verantwortlich.

Um die Sache zurück zu bekommen sind zwei Wege möglich:

  1. Der Finder erkennt, dass die Sache einer bestimmten Person gehört (zum Beispiel weil ein Namensschildchen drauf ist). Dann muss er den Eigentümer informieren und ihm die Sache wiedergeben.
  2. Der Eigentümer kann beim Fundbüro nachfragen, ob jemand seine Sache gefunden hat. Der Finder musste ja beim Fundbüro melden, dass er etwas gefunden hat, wenn er nicht erkennen konnte, wem die Sache gehört.

Der Finder kann vom Eigentümer, der seine Sache verloren hat, einen Finderlohn verlangen. Ein Finderlohn ist ein Geldbetrag, den man als Belohnung dafür bekommst, dass man die Sache gefunden, den Fund gemeldet und die Sache sicher aufbewahrt hast. Der Finderlohn beträgt grundsätzlich 5% vom Wert der verlorenen Sache. Ist Simons Mütze 30 € wert, bekommt der Finder also einen Finderlohn von 1,50 €.

Findet man eine Sache in einem Bus, in der Straßenbahn, U-Bahn oder im Zug, bekommst man allerdings nur einen Finderlohn, wenn die gefundene Sache mindestens 50 € wert ist. Außerdem ist der Finderlohn dann auch nicht so hoch, als wenn du die Sache draußen auf der Straße gefunden hättest.

Wenn derjenige, der die Sache verloren hat, sich innerhalb von 6 Monaten nicht beim Finder oder Fundbüro meldet, gehört ihm die Sache nicht mehr. Die Sache gehört dann dem, der sie gefunden hat. Das gilt jedoch nur, wenn der Finder sich vorher richtig verhalten hat und dem Fundbüro erzählt hat, dass er die Sache gefunden hat. Simon muss deshalb innerhalb von 6 Monaten beim Fundbüro nach seiner Mütze fragen. Tut er dies nicht, gehört die Mütze dem Finder. Der darf sie dann behalten und mit ihr machen was er will, zum Beispiel den flauschigen blauen Bommel abschneiden.

Ein Schatzfund!

Ein Schatz ist im rechtlichen Sinn eine Sache, die so lange irgendwo versteckt oder vergraben war, dass niemand mehr weiß, wem sie ursprünglich gehört hat. Das sind zum Beispiel Münzen, die Ritter tief in der Erde vergraben haben, um sie vor ihren Feinden zu verstecken. Wenn die Münzen heute ausgegraben werden, weiß keiner mehr, wem die Münzen damals gehört haben. Die Münzen gehören deshalb heute zur Hälfte dem, der sie entdeckt und mitgenommen hat. Zur anderen Hälfte gehören sie demjenigen, dem das Grundstück gehört, auf dem die Münzen vergraben waren.