Gewalt zu Hause

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

So steht es im Gesetz. Der Staat hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen.

Leider sieht die Realität manchmal anders aus.

Gewalt kann sich in körperlichen oder psychischen (seelischen) Misshandlungen ausdrücken. In beiden Fällen ist das schlecht für die Entwicklung von Kindern. Außerdem werden Kinder, die Gewalt erlitten haben, später oft selbst gewalttätig.

Helfen können das Jugendamt und das Familiengericht. Man kann im Notfall auch einfach die Polizei anrufen (Telefonnummer: 110).

Voraussetzung für Hilfe ist aber, dass jemand diese Hilfe holt.

Das kann man selbst sein, Nachbarn oder zum Beispiel eine Lehrerin oder ein Lehrer.

© kmiragaya – Fotolia.com

Wenn du einfach jemanden zum Reden brauchst, hilft die Telefonseelsorge oder das Kinder- und Jugendtelefon, da kann man kostenlos anrufen.

Das Familiengericht kann im extremsten Fall sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen und das betroffene Kind aus der Familie nehmen. Es muss jedoch immer geprüft werden, was das Kind möchte, ob es mildere Maßnahmen gibt und was dem Wohl des Kindes am besten entspricht. So können z.B. die Eltern Unterstützung für eine gewaltfreie Erziehung bekommen.

Eltern können aber auch bestraft werden, wenn sie ihre Kinder verletzen. Dafür sind die Polizei und das Strafgericht zuständig.

Wenn die Gewalt zwischen den Eltern stattfindet, nehmen Kinder ebenfalls Schaden. Auch hier kann das Familiengericht zugunsten der Kinder eingreifen. Daneben gibt es das Gewaltschutzgesetz für das Verhältnis der Erwachsenen zueinander. So kann beispielsweise der gewalttätige Elternteil aus der Wohnung gewiesen werden. Ihm ist es dann verboten, in die Familienwohnung zu kommen. Tut er es trotzdem, kann er bestraft werden.