Notwehr

Wer angegriffen wird und in Notwehr eine Sache beschädigt oder einen anderen verletzt, muss den Schaden nicht ersetzen und wird auch nicht bestraft. Wenn man zum Beispiel geschlagen wird, damit man sein Geld heraus gibt, dann darf man dem Angreifer CS-Gas (KO Spray) ins Gesicht sprühen oder sich anders wehren.

Voraussetzung der Notwehr ist, dass man sich gegen einen Angriff wehrt. Dieser Angriff muss gegenwärtig sein. Man darf also nicht abwarten und sich dann rächen. Und der Angriff muss rechtswidrig sein, das heißt der Angreifer verstößt gegen das Recht. Auch eine Beleidigung kann ein Angriff sein.


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Man darf sich verteidigen, muss also nicht weglaufen – auch wenn Weglaufen manchmal klüger ist. Die Verteidigung muss jedoch erforderlich sein. Dafür muss sie aus Sicht des Angegriffenen gegen den Angriff helfen und es darf kein milderes Mittel zur Verteidigung geben.

Wenn man einem Angegriffenen hilft, sich zu wehren, dann nennt man das Nothilfe. Auch das ist erlaubt.