Stalking

Stalking kann krank machen, es ist Terror. Das Wort kommt von Englisch to stalk = anschleichen, hetzen, jagen. Wer jemanden stalkt, verfolgt ihn.

Stalker können Frauen oder Männer, Mädchen oder Jungen sein. Meistens sind aber die Täter männlich und die Opfer weiblich.

Manche Stalker behaupten, ihr Opfer zu lieben, manche hassen es.

Oft hat das Opfer den Stalker zurückgewiesen, was sein Recht ist.

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Der Stalker terrorisiert durch andauernde Telefonanrufe, SMS, E-Mails, Briefe oder durch persönliches Auflauern. In manchen Fällen kommt es zu körperlicher Gewalt. Aber auch ohne körperliche Gewalt kann Stalking große Schäden wie Angst, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit beim Opfer verursachen.

Hilfe kann man bei der Polizei bekommen. In manchen Fällen reicht es schon, dass die Polizei den Täter anspricht.

Ein strafmündiger Stalker kann mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft werden. Im Gesetz das „Nachstellung“.

Das Problem der Juristen ist, dass das Gesetz sehr schwammig formuliert ist und insbesondere „schwerwiegende“ Nachteile für das Opfer verlangt. Wenn also das Opfer nicht oder nicht nachweisbar schwer leidet, wird der Täter nicht bestraft.

Immerhin kann man nach dem Gewaltschutzgesetz erreichen, dass der Stalker sich nicht mehr dem Opfer nähern darf. Tut er es trotzdem, kann er deshalb bestraft werden.

Außerdem gibt es andere Straftatbestände, wie Körperverletzung oder Beleidigung, die eingreifen können.