Umtauschrecht im Laden

Obwohl viele etwas anderes glauben, gibt es beim Kauf einer Ware im Laden grundsätzlich kein Umtauschrecht.

Wenn also die neu gekaufte Hose nicht gefällt oder nicht passt, kann man nicht verlangen, dass der Verkäufer sie gegen Vorlage des Kassenzettels zurücknimmt und man sich eine neue Hose aussuchen kann oder stattdessen sein Geld zurückbekommt. Falls der Verkäufer die Hose doch umtauscht, ist dies seine freiwillige Entscheidung.

Manche Läden oder Supermärkte machen Werbung damit, dass man bei Nichtgefallen umtauschen kann. Dann sind sie auch verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen.

Anders ist die Situation, wenn sich herausstellt, dass die gekaufte Ware kaputt ist.

Thorben Wengert / pixelio.de