Was Eltern dürfen und müssen

Eltern und Kinder haben gegeneinander Rechte und Pflichten. Kinder haben das Recht auf Schutz und (gewaltfreie) Erziehung. Sie haben aber auch gegenüber ihren Eltern Pflichten, zum Beispiel im Haushalt mitzuhelfen, das steht sogar im Gesetz. Und wenn sie erwachsen sind müssen sie manchmal auch den Unterhalt für ihre Eltern zahlen.

Eltern haben das Sorgerecht bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Das bedeutet, sie sind für ihre Kinder verantwortlich. Dabei müssen sie immer berücksichtigen, was das Beste für das Kind ist. Und sie müssen dem älteren Kind mehr Freiheiten lassen, als dem jüngeren.

Eltern dürfen Entscheidungen für das Kind treffen, zum Beispiel wenn das Kind einen Vertrag machen will.

© Dirk Reschke

Sie sind verpflichtet, auf ihre Kinder aufzupassen. Wenn sie das nicht ordentlich tun, müssen sie Schäden ersetzen, die die Kinder verursacht haben. Und Eltern dürfen bestimmen, wen das Kind trifft. Aber eine Mutter darf nicht verbieten, dass das Kind den Vater oder die Oma sieht.

Außerdem müssen Eltern ihrem Kind Unterhalt leisten, also alles Lebensnotwendige bezahlen. Einen Anspruch auf Taschengeld gibt es aber nicht.

Wenn sich Eltern nicht ordentlich um ihre Kinder kümmern, kann das Jugendamt oder das Familiengericht eingreifen. Denn nach dem Grundgesetz hat der Staat die Pflicht aufzupassen, wie die Eltern mit ihren Kindern umgehen. Dabei muss sich der Staat aber grundsätzlich zurückhalten, weil die Eltern gegenüber dem Staat das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben. Der Staat soll also nur in Notfällen eingreifen und dann wird erst einmal versucht, den Eltern bei der Erziehung zu helfen. Nur im schlimmsten Fall kann Eltern auch das Sorgerecht entzogen und das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht werden.