Was ist ein Testament?

Mit einem Testament kann ein Mensch bestimmen, wer nach seinem Tod sein Vermögen (Geld, Haus, Möbel usw.) bekommen und sein Erbe werden soll. Eine Verpflichtung dazu, ein Testament zu erstellen, gibt es nicht. Wenn kein Testament verfasst wurde, bestimmt das Gesetz, wer Erbe wird. Wichtig ist aber, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht hat, ein Testament zu machen, also bestimmen darf, wer ihn beerbt. Dieses Recht hat eine so hohe Bedeutung, dass es sogar im wichtigsten und ranghöchsten deutschen Gesetz, dem Grundgesetz, aufgeschrieben ist (Art. 14 GG). Man nennt dieses Recht die Testierfreiheit.

Bei der Erstellung eines Testaments sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten:

© geralt – pixabay

Wer kann ein Testament erstellen? Nicht jeder kann ein wirksames Testament verfassen. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind, dürfen nach dem Gesetz noch kein Testament errichten. Sie sind noch nicht testierfähig.

Wen kann man zu seinem Erben bestimmen? Auch hier sieht das Gesetz Einschränkungen vor. Um erben zu können, muss man erbfähig sein. Erbfähig sind alle Menschen, die zum Todeszeitpunkt des Verstorbenen leben, also auch Kinder oder gerade geborene Babys, oder wenigstens schon gezeugt sind. Haustiere und Sachen, wie Puppen oder Stofftiere, kann man nicht zu seinem Erben bestimmen.

Wie schreibt man ein Testament? Wenn man ein Testament schreiben möchte, muss man sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Missachtet man diese, ist das Testament unwirksam und es bestimmt sich aus dem Gesetz, wer Erbe wird. Eine sehr wichtige Vorschrift in diesem Zusammenhang bestimmt, dass man ein Testament nur persönlich errichten darf. Das heißt, dass man keinen anderen, auch nicht seine Eltern, Kinder oder Geschwister damit beauftragen kann, sondern sich selbst darum kümmern muss.

Es gibt zwei unterschiedliche Wege, um ein Testament zu verfassen:

Die erste Möglichkeit ist, das Testament handschriftlich selbst zu schreiben. Ein Testament am Computer zu schreiben und es anschließend auszudrucken, ist unzulässig. Das Testament muss am Ende unterschrieben werden. Die Unterschrift macht deutlich, dass alles, was vorher im Text steht, vom Unterschreibenden auch tatsächlich so gewollt ist. Datum und Ort sollen, müssen aber nicht zwingend angegeben werden.

Die zweite Möglichkeit setzt die Mitwirkung eines Notars voraus. Ein Notar ist ein Jurist, der in speziell angeordneten Fällen die rechtlich erheblichen Erklärungen von Menschen beurkundet. Diese Methode hat den Vorteil, dass der Notar bei Fragen noch beraten und auf Fehler hinweisen kann. Außerdem liegt am Ende ein beweiskräftiges Testament vor. Wenn man eine Erklärung vom Notar beurkunden lässt, kann man also später beweisen, dass die Erklärung tatsächlich so abgegeben wurde. Der Nachteil ist, dass die Einschaltung eines Notars Geld kostet.

Zu beachten ist, dass testierfähige Jugendliche, also zwischen 16-18 Jahren, kein eigenhändiges Testament schreiben dürfen. Wenn sie ein Testament errichten wollen, müssen sie zu einem Notar gehen, der sie noch besonders beraten kann und soll.

Kann man ein Testament zurücknehmen? Wenn man einmal ein Testament verfasst hat, kann man es wieder ändern oder ganz zurücknehmen. Dazu kann man zum Beispiel ein neues Testament schreiben, in dem man erklärt, dass das alte Testament so nicht mehr gelten soll. Oder man zerreißt das alte Testament oder streicht es durch. Problematisch wird es immer dann, wenn nach dem Tod mehrere Testamente auftauchen, die sich widersprechen. Gültig ist dann das Testament, das zuletzt verfasst wurde. Deshalb ist es sinnvoll, immer ein Datum auf das Testament zu schreiben.