Einkaufen mit Taschengeld
Ein Kind zwischen 7 und 18 Jahren kann mit dem Geld, das ihm als Taschengeld überlassen wurde, Verträge abschließen, ohne vorher seine Eltern informieren zu müssen.
Mit dem Taschengeld geben die Eltern vorab ihre Einwilligung zu bestimmten Geschäften, die ein Kind typischerweise vornimmt. Das Kind kann so z.B. Comics und Süßigkeiten oder eine Kinokarte kaufen, ohne dass die Eltern über jeden Kauf Bescheid wissen müssen.
Das Taschengeld des Kindes ist aber nicht für alle Arten von Geschäften vorgesehen. Die Eltern wollen z.B. nicht, dass sich ein 15-jähriger von seinem Taschengeld Zigaretten oder Alkohol kauft. Für diese Arten von Geschäften geben sie mit der Zahlung des Taschengeldes keine Einwilligung. Abgesehen davon darf der Verkäufer solche Dinge nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (bzw. 16 Jahre für Bier und ähnliche Getränke) verkaufen.
© Dirk Reschke
Das Kind kann mit seinem Taschengeld auch nicht solche Verträge abschließen, die es zur Zahlung monatlicher Raten verpflichten. Vielmehr muss sofort alles gezahlt werden, denn das Kind soll keine längerfristigen Verpflichtungen haben.