Empfehlungen

Empfehlungen der Europäischen Union (EU) sind nicht verbindlich. Die Institutionen der EU können hierin ihre Ansichten kundtun und Maßnahmen vorschlagen, ohne dass rechtliche Konsequenzen entstehen, wenn derjenige, an den sich die Empfehlung richtet, diese Ansichten nicht beachtet und Maßnahmen nicht getroffen werden. Eine rechtliche Verpflichtung, nach den Empfehlungen zu handeln, besteht nicht.