EU-Verordnungen

Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte. Sie gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind dort anzuwenden, ohne dass der deutsche Gesetzgeber noch irgendwie handeln müsste. Als der europäische Gesetzgeber z. B. in einer Verordnung bestimmte, dass nur ein ganz bestimmter Schinken aus einer bestimmten Region als „Parmaschinken“ bezeichnet werden darf, mussten sich alle Händler und Verkäufer in den europäischen Mitgliedstaaten sofort daran halten.