Kinderrechte

Kinder haben Rechte.

Diese können sich aus verschiedenen Gesetzen ergeben oder weltweit aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Dieser Vertrag gilt für alle Kinder unter 18 Jahren. An dem Vertrag waren Kinder selbst nicht beteiligt, vielleicht ist der Text deshalb so lang und kompliziert. Eine verständliche Erklärung der UN-Kinderrechtskonvention gibt es hier. Der Vertrag wurde von fast allen Staaten der Welt geschlossen, die USA haben aber nicht mitgemacht.

© Dirk Reschke-Wittko

Wichtige Beispiele für Rechte sind:

  • das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig von Religion und Geschlecht
  • das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  • das Recht auf Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Im Internet haben Kinder und Jugendliche ebenfalls besondere (digitale) Rechte. Näheres dazu auf der Website „Blinde Kuh".

Auch Kindergruppen formulieren selbst Rechte. Oft ist es besser, wenn Kinder sich selbst organisieren und nicht (wieder) bevormundet werden. Zu diesen Rechten gehört z.B. das (so aktuell nicht durchsetzbare) Recht auf Taschengeld oder das Recht zu arbeiten. Beide Rechte gibt es nicht als Gesetz, es sind Forderungen von Kindern. Das Recht auf Arbeit mag zunächst überraschen. Es geht auch nicht um Arbeit, die auf Ausbeutung und Gewalt beruht. Ziel ist die Stärkung der sozialen Stellung der (arbeitenden) Kinder und damit ihrer Verhandlungsmacht. Näher dazu hier.

Eine weitere Forderung von Kindern ist das Recht, wählen zu dürfen.