Meine Eltern lassen sich scheiden
Kinder werden durch eine Trennung oder Scheidung ihrer Eltern meist hart getroffen. Ihr Lebensumfeld droht sich drastisch zu verändern.
Zusätzlich müssen sie eventuell erleben, wie ihre Eltern um sie kämpfen, das heißt darum streiten, bei wem die Kinder künftig leben, wer das Sorgerecht ausüben soll, wie die Besuchszeiten ausgestaltet werden oder welcher Unterhalt gezahlt werden muss.
Es ist schon erstaunlich, dass manche Eltern dabei nicht bemerken, wie Kinder unter solchem Streit leiden.
Wenn du niemanden zum Reden hast, hilft die Telefonseelsorge oder das Kinder- und Jugendtelefon, da kann man kostenlos anrufen.
Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass Mutter und Vater als Bezugspersonen für das Kind erhalten bleiben. Im Idealfall können sich beide über alle wichtigen Fragen friedlich einigen und das Gericht hat nicht viel zu tun.
Wenn sich die Eltern scheiden lassen oder sich trennen, berührt diese Tatsache grundsätzlich nicht das gemeinsame Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht besteht weiter. Das bedeutet, dass die Eltern gemeinsam die Pflicht und das Recht haben, für ihre Kinder zu sorgen. Nur ausnahmsweise bekommt ein Elternteil die alleinige Sorge übertragen.
Trotzdem verändert sich die Situation für das Kind, da die gemeinsame Elternsorge nicht mehr auf gleiche Weise ausgeübt werden kann, wenn die Eltern getrennt leben. Alltägliche Pflege- und Erziehungsmaßnahmen sind faktisch nicht mehr gemeinsam möglich. Das Kind wird gewöhnlich entweder überwiegend bei der Mutter oder bei dem Vater leben. Die Eltern müssen sich darüber einigen, bei wem es wohnen soll. Können sie sich darüber nicht einigen, müssen sie ein Gerichtsverfahren anstreben und entweder das alleinige Sorgerecht beantragen oder die Entscheidungsbefugnis über den Aufenthalt des Kindes einfordern. Trotz gemeinsamer Sorgeberechtigungen können die Eltern über wichtige Punkte vor Gericht streiten, wie über den Aufenthalt des Kindes, über den Umgang, den Unterhalt und über Fragen der Erziehung.
Leben die Eltern getrennt und wohnt das Kind bei einem der Elternteile, kann dieser Elternteil nicht für jede alltägliche Angelegenheit, die das Kind betrifft, die Zustimmung bzw. den Rat des anderen Elternteils einholen. Deshalb müssen sich die Eltern nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind einig sein. In allen sonstigen Fällen, in alltäglichen Angelegenheiten, darf der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein entscheiden. Das Kind muss also, wenn es z. B. eine Freundin für ein paar Stunden besuchen möchte, nur den Elternteil, bei dem es wohnt, um Erlaubnis bitten. Geht es aber um einen langen Urlaub, müssen grundsätzlich beide Elternteile zustimmen.
Nach der Trennung der Eltern können der Vater oder die Mutter beim Familiengericht beantragen, dass ihnen die elterliche Sorge allein übertragen wird. Das Gericht überträgt einem Elternteil nur dann die Alleinsorge, wenn der andere Elternteil zugestimmt hat oder wenn sich die Eltern über das Sorgerecht streiten und zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht und dass das Kind gerade bei dem Elternteil, welches die Alleinsorge begehrt, am besten aufgehoben ist.
Unabhängig vom Sorgerecht hat das Kind aber ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Und auch die Eltern haben das Recht und die Pflicht, mit dem Kind Umgang zu pflegen. Dazu gehören zeitlich begrenzte Kontakte, wie Tagesbesuche, Übernachtungen oder auch gemeinsame Reisen.