Taschengeld – müssen Eltern zahlen?

Wenn Kinder von ihren Eltern Taschengeld verlangen, können sie sich nicht auf das Gesetz stützen. Sie haben also keinen Anspruch.

Trotzdem macht es aus erzieherischen Gründen durchaus Sinn, wenn Eltern ihren Kindern regelmäßig und pünktlich einen bestimmten Betrag geben. Der Kinderschutzbund ist der Meinung, Kinder hätten ein moralisches Recht auf Taschengeld.

Mit Taschengeld lernt das Kind, mit Geld umzugehen, zu sparen und selbstständig zu werden. Das ist wichtig, um später als Erwachsener sinnvoll mit dem Geld haushalten zu können.

Kinder sollten etwas ohne ihre Eltern entscheiden können.

© Dirk Reschke

Dabei kann es zu Fehlentscheidungen der Kinder kommen, aber aus denen kann (und sollte) man lernen. Sinnvoll ist daher die wöchentliche oder monatliche Zahlung eines Taschengeldes, wobei sich die Höhe des Betrages an der wirtschaftlichen Situation der Familie orientieren muss. Verdienen die Eltern nicht viel oder sind sie arbeitslos, muss sich auch das Kind mit weniger Taschengeld zufrieden eben.

Das Taschengeld sollte den Kindern zur freien Verfügung stehen, um damit z.B. zusätzliche Süßigkeiten, Spielsachen, CDs zu kaufen oder an Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können. Notwendige Dinge wie Kleidung oder Schulsachen sollten nicht vom Taschengeld bezahlt werden, es sei denn das Taschengeld ist angemessen erhöht.

Die Jugendämter und der Deutsche Kinderschutzbund bieten eine Orientierungshilfe für die Höhe des Taschengeldes an. Der Betrag sollte nicht starr sein, sondern sich an das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes anpassen.

4-5 Jahre 50 ct. wöchentlich

6-9 Jahre 1,50 € – 3 € wöchentlich

10-14 Jahre 13 € – 25 € monatlich

15-17 Jahre 30 € – 45 € monatlich

18 Jahre 70 € monatlich

Taschengeld sollte auch nicht als Strafe gestrichen werden, da dies keine erzieherischen Erfolge verspricht.

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