Defekte Sache
Wenn man eine neue Sache gekauft hat, kann es sein, dass sie nicht richtig funktioniert. Zum Beispiel könnte der neue Füller nicht richtig schreiben.
Dann kann der Käufer vom Verkäufer verlangen, dass dieser den Füller repariert oder ihm einen anderen, funktionierenden Füller gibt. Der Käufer kann zwischen diesen beiden Möglichkeiten frei wählen. Manchmal ist die Reparatur jedoch sehr schwierig. Wenn der Käufer sich dann die Reparatur ausgesucht hat, kann der Verkäufer diese verweigern und dem Käufer stattdessen ein neues Exemplar der Ware geben.
Aber der Käufer muss sich auch zunächst an den Verkäufer wenden und ihn bitten, den Füller zu reparieren oder einen neuen Füller zu liefern. Dem Verkäufer soll eine zweite Chance gegeben werden, damit er seine Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen kann, also alles richtig machen kann.
Man muss dem Verkäufer einen bestimmten Zeitpunkt nennen, bis zu dem er die Ware reparieren oder ein neues Exemplar besorgen soll. Falls er das nicht macht, kann man erst dann sein Geld zurückverlangen und die kaputte Ware zurückgeben.
Es kommt nicht darauf an, ob der Verkäufer wusste, dass die Sache defekt ist. Der Käufer wird besonders geschützt.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass die gekaufte Sache den Mangel schon bei der Übergabe hatte. Besonders vorteilhaft ist es, wenn man sich etwas, z.B. ein Handy, für private Zwecke bei einem Händler kauft. Dann ist man ein sogenannter Verbraucher. Wenn sich dann innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf herausstellt, dass das Handy einen (technischen) Schaden hat, so wird vermutet, dass der Händler es bereits mit diesem Schaden übergeben hat. Der Händler kann sich bemühen, das Gegenteil zu beweisen, was sehr schwierig ist. Wenn allerdings das Display zersprungen ist, dann wohl eher, weil das Handy herunter gefallen ist und dafür muss nicht der Händler einstehen.
Das Recht auf Umtausch oder Reparatur hat man 2 Jahre lang. Der Verkäufer kann aber auch eine längere Garantie geben.