Ab welchem Alter muss ein Kind selbst einen Schaden ersetzen?

Muss ein Kind, wenn es z.B. ein geborgtes Spielzeug kaputt gemacht hat, selbst für den Schaden bezahlen? Oder die Eltern? Oder niemand, einfach Pech?

Kinder sind zum Schadensersatz erst ab einem bestimmten Alter verpflichtet. Im Gesetz ist diese Verantwortlichkeit genauer beschrieben:

Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder gar nicht verantwortlich. Aber vielleicht ihre Eltern.

Danach kommt es darauf an, ob ein junger Mensch verstehen konnte, dass er sich schädigend verhält. Konnte er das bei der Schädigung schon einsehen, muss er selbst für den Schaden aufkommen.


Eine besondere Regelung gilt für den Straßenverkehr:

© Dirk Reschke

Zwischen dem 7. und 10. Geburtstag sind Kinder nicht verantwortlich (müssen also nicht bezahlen), wenn es sich um einen typischen Unfall handelt. Der Gesetzgeber hat sich gedacht, dass Kinder in diesem Alter im Straßenverkehr oft überfordert sind. Deshalb werden sie vor Ersatzansprüchen geschützt.

Immer wenn das Kind nicht haftet, kommt eine Haftung der Eltern in Betracht, denn sie kann eine Aufsichtspflicht treffen. Nur wenn sie diese verletzen, müssen sie für den Schaden aufkommen, den ihr Kind verursacht hat.