Schadensersatz

Wer einen Schaden verursacht – z.B. auf eine Brille tritt oder jemanden verletzt –, muss den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen. Insbesondere muss die Schädigung mit Absicht (Vorsatz) oder aus vorwerfbarem Versehen (Fahrlässigkeit) geschehen sein. Es geht also um Ausgleich bzw. Wiedergutmachung.

Wenn man jedoch in Notwehr handelt, wenn man etwa angegriffen wurde und dabei etwas kaputt macht, muss man nichts ersetzen.

Schadensersatz ist meist in Geld zu leisten. Man muss so viel bezahlen, dass alles wieder in Ordnung gebracht werden kann.

© Dirk Reschke

Eine kaputte Brille wird repariert oder ein Ersatz gekauft. Ein verletzter Mensch muss zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus. Alle Kosten sind als Schaden zu ersetzen. Dazu kommt in manchen Fällen ein Schmerzensgeld, das heißt ein Ausgleich in Geld für erlittene Schmerzen.

Kinder haften erst ab einem bestimmten Alter für von ihnen verursachte Schäden selbst. Das ist im Gesetz genauer beschrieben.

Aber wenn das Kind für den Schaden verantwortlich ist, muss es diesen von seinem eigenen Geld bezahlen. Hat es kein Geld, kann der Geschädigte vor Gericht gehen und das Urteil gilt 30 Jahre, also bis das Kind längst erwachsen ist.

Die Eltern trifft eine Aufsichtspflicht. Nur wenn sie diese verletzen, müssen sie für den Schaden aufkommen, den ihr Kind verursacht hat.