Grundgesetz = Verfassung

In einem Staat muss es Regeln geben, die Gesetze. Die bedeutendsten Vorschriften schreibt man in die Verfassung. Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung Deutschlands. Darin stehen die wichtigsten Regeln für Bürger und Staat.

Kinder kommen im Grundgesetz leider (noch) nicht vor. Es wird aber darüber nachgedacht, Kinderrechte aufzuneh-men.

Das Grundgesetz entstand nach dem Zweiten Weltkrieg und trat am 23. Mai 1949 in Kraft.

Meistens steht am Anfang einer Verfassung eine Präambel (einleitende Erklärung), so auch beim Grundgesetz. Darin werden Motive, Absichten und Zwecke der Verfassung aufgeführt. Hier wird auch Gott erwähnt, was pro-blematisch ist, weil nicht alle Bürger an ihn glauben.

Die einzelnen Abschnitte des Grundgesetzes heißen nicht Paragraphen (§§), wie bei den meisten Gesetzen, sondern Artikel (abgekürzt: Art.). Nach der Präambel folgen im Grundgesetz die Grundrechte (Art. 1-19 GG). Das sind die Rechte, die man gegenüber dem Staat hat. Beispielsweise hat jeder das Recht auf Achtung seiner Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG). Art. 6 GG schützt Ehe und Familie. Wer sich diese und andere Artikel genauer ansehen möchte, kann das hier machen.

Danach kommt das sogenannte Staatsorganisationsrecht. Das sind die Regeln, nach denen die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist und wie sie funktioniert. Die wichtigsten Prinzipien stehen in Art. 20 GG. Deutschland ist eine Demokratie („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“), eine Republik (kein Königreich), ein Bundesstaat (es muss die Bundesländer geben), ein Sozialstaat (soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich) und ein Rechtsstaat (alle Staatsgewalt ist an das Recht gebunden).

Im Grundgesetz beschriebene Staatsorgane sind unter anderem der Bundestag, die für die Staatsleitung zuständige Bundesregierung (mit Bundeskanzler/in) und das Bundesverfassungsgericht, das wichtigste deutsche Gericht.