Haben Tiere Rechte?
Tiere werden vom Gesetz nicht mit dem Menschen gleichgestellt.
Sie haben keine Rechte und keine Pflichten einem anderen Lebewesen gegenüber. So können sie selbst keine Verträge abschließen und (anders als in so manchem Hollywood-Film) auch nichts erben.
Tiere sind deshalb aber nicht vollständig rechtlos. Sie können Leid und Schmerz empfinden und werden deshalb von Gesetzen geschützt. Seit 2002 ist es mit Artikel 20a des Grundgesetzes sogar ein allgemeines Ziel des Staates, die Tiere zu schützen. Damit sind Tiere dem Menschen zwar nicht gleichgestellt, aber der Tierschutz ist bei der Nutzung von Tieren immer zu beachten.
Etwas konkreter wird der Tierschutz im Tierschutzgesetz geregelt. Es enthält viele Verbote und Gebote mit dem Ziel, Tiere zu schützen. So darf z.B. niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier ohne einen vernünftigen Grund tötet, macht sich sogar strafbar.
© Dirk Reschke
Auch das Aussetzen von Tieren ist verboten. Trotzdem werden leider jedes Jahr viele unbedacht (oft an Kinder) verschenkte Hasen, Katzen und Hunde einfach ausgesetzt, wenn die Familie zum Beispiel in den Urlaub fahren möchte.
Tierhalter sind außerdem verpflichtet, eine artgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege von ihren Tieren zu sichern. Bestimmte Nutzungen von Tieren, z.B. Tierversuche, müssen von einer Behörde genehmigt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz können die Tiere dem Halter weggenommen oder Tierhalteverbote ausgesprochen werden.
Zum Schluss noch eine Besonderheit: Jeder kennt eine Zoohandlung in seiner Nähe und weiß daher, dass man Tiere kaufen kann. Das Gesetz sagt trotzdem, dass Tiere wegen Ihrer Fähigkeit zu Leid und Schmerz keine Sachen sind (wie z.B. ein Buch). In einigen Situationen werden Tiere dennoch zur Vereinfachung wie Sachen behandelt. Zum Beispiel gelten beim Kauf eines Tieres die gleichen Regeln wie beim Kauf eines Buches.