In-App-Käufe

Im-Spiel- bzw. In-App-Kauf – was ist das?

Wenn man eine App auf sein Handy oder ein Tablet herunterlädt, beispielsweise ein neues Spiel, kann es sein, dass man später in der App aufgefordert wird, für weitere Leben oder Werkzeuge Geld zu bezahlen. Dabei handelt es sich um einen so genannten In-App-Kauf. Diese gibt es auch in Spielen, die beim Herunterladen zunächst kostenlos sind.

Was passiert genau innerhalb der App?

In der App öffnet sich eine neue Seite, auf der der Nutzer aufgefordert wird, zum Beispiel weitere Leben zu kaufen. Dabei handelt es sich um ein Angebot zu einem In-App-Kauf. Dort steht auch, wie viel die Leben kosten sollen. Wenn der Nutzer jetzt auf „Kaufen“ klickt und dann sein Passwort für den App-Store eingibt, schließt er einen Vertrag. Wenn er die Leben allerdings nicht kaufen möchte, muss er auf „Abbrechen“ statt „Kaufen“ drücken oder das geöffnete Fenster schließen. Zum Bezahlen der Leben greift die App auf den App-Store zu und benutzt die dort eingestellte Zahlungsmethode auch für den In-App-Kauf.

Damit In-App-Käufe technisch möglich sind, müssen das Betriebssystem des Handys, der App-Store und die App miteinander kompatibel sein. Außerdem darf in den Einstellungen der In-App-Kauf nicht deaktiviert sein. Eltern müssen also diese Einstellung deaktivieren, wenn sie In-App-Käufe ihrer Kinder verhindern wollen.

Was sind In-App-Käufe rechtlich?

Diese Art des Kaufens stellt einen neuen Vertragstyp dar. Bei jedem einzelnen In-App-Kauf wird ein Vertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen Rechtskauf mit Einflüssen aus dem Mietvertragsrecht. Der Anbieter der App muss dem Käufer nämlich die weiteren Leben für das Spiel übergeben, also die Möglichkeit zum Download und zur Nutzung dieser anbieten. Dabei handelt es sich um Pflichten eines Rechtskaufs. Zusätzlich muss die Nutzung für einen bestimmten Zeitraum möglich sein, was eine typisch mietvertragliche Pflicht darstellt. Der In-App-Kauf stellt also einen sogenannten gemischten Vertrag dar.

Mit wem wird der Vertrag geschlossen?

Ein Vertrag benötigt immer mindestens zwei Vertragsparteien, also zwei Personen, die miteinander den Vertrag abschließen. Bei einem In-App-Kauf werden der Anbieter der App und der Nutzer der App Vertragspartner. Der Inhaber des App-Stores ist keine der Vertragsparteien, er bietet nur die Plattform.

Was passiert, wenn Kinder einen In-App-Kauf abschließen?

Auch bei In-App-Käufen gilt der gesetzliche Minderjährigenschutz. Wenn Kinder unter sieben Jahren etwas in einer App kaufen, ist dies also generell unwirksam. Für alle Kinder ab sieben Jahren gelten die speziellen gesetzlichen Einschränkungen. Wenn der Minderjährige den Kauf in der App über seinen eigenen Account abschließt, ist dieser zunächst schwebend unwirksam, falls die Eltern dem Kauf vorher nicht zugestimmt haben. In der allgemeinen Erlaubnis zur Benutzung des Smartphones oder der App liegt aber noch keine Einwilligung in den In-App-Kauf. Wenn das Kind von seinen Eltern allerdings Taschengeld bekommen hat und damit bezahlt, liegt eine Zustimmung vor. Aber auch nach Abschluss des In-App-Kaufs kann dieser noch genehmigt werden. Die Eltern sollten (technisch) einstellen, dass bei jedem Kauf des Kindes über den App-Store zunächst die Bestätigung des Kaufs vom Handy der Eltern erfolgen muss.

Wenn das Kind allerdings nicht seinen eigenen Account benutzt, sondern den einer anderen Person, wie beispielsweise seiner Eltern oder erwachsenen Geschwister, könnte es sein, dass das Kind hier einen Vertrag für seine Eltern oder Geschwister schließt. Diese müssten dem Minderjährigen allerdings eine Einwilligung dazu erteilt haben. Sie kann darin liegen, dass dem Kind beispielsweise das Passwort für den Account mitgeteilt worden ist. Wenn eine Erlaubnis vorliegt, haftet das Kind nicht, weil es keinen Vertrag für sich selbst, sondern für seine Eltern oder Geschwister abgeschlossen hat.

Gibt es keine Erlaubnis, haftet das Kind nur, falls die Eltern vorher der Nutzung des Accounts zugestimmt haben. Dies wird aber selten der Fall sein, sodass das Kind bei der Nutzung eines fremden Accounts in der Regel keine Verpflichtungen beispielsweise zur Zahlung des Kaufpreises treffen.