Ausbildung und Berufe

Das Jura-Studium ist sehr beliebt. Es gibt derzeit fast 100.000 Studierende. Grund dafür ist, dass man damit die verschiedensten Tätigkeiten ausüben kann. Allerdings hängen die späteren beruflichen Chancen sehr davon ab, ob man gute Noten hat. Man braucht grundsätzlich ein Abitur, damit man an einer Universität studieren kann. Manche Abiturienten wählen das Jura-Studium, weil ihnen nichts Spezielleres einfällt.

Die typischen juristischen Berufe werden bei Gericht ausgeübt, in der Staatsanwaltschaft oder in Kanzleien (Rechtsanwältinnen und Notare). Man kann aber auch in einer großen Firma oder Versicherung arbeiten, zum Beispiel in einer Rechtsabteilung. Hausverwaltungen haben manchmal auch angestellte Juristen.


Die Berufe im Einzelnen:

© Dirk Reschke

Richterinnen und Richter gibt es für alle rechtlichen Fragen. Sie entscheiden im Auftrag des Staates („Im Namen des Volkes“) Streitigkeiten, aber sie versuchen auch zu vermitteln, damit eine friedliche Lösung gefunden wird. Es gibt Zivil-Gerichte für die Streitigkeiten der Bürger untereinander, Straf-Gerichte, wo es um die Bestrafung von Tätern geht und Verwaltungsgerichte. Bei letzteren streiten Staat und Bürger, z.B. um eine Baugenehmigung. Das bedeutendste Gericht in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht. Es entscheidet über Streitigkeiten hinsichtlich unserer Verfassung. Es ist etwas ganz Besonderes, dort als Richter tätig zu sein.

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen arbeiten mit der Polizei und dem Strafgericht zusammen. Sie versuchen, Straftätern ihre Taten nachzuweisen. Und sie schreiben die Anklage, aufgrund derer dann der Richter tätig wird. Aber sie sollen auch aufpassen, dass kein Unschuldiger verurteilt wird.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte helfen den Menschen auf andere Art, ihr Recht zu bekommen. Sie können außergerichtlich beraten, also das Recht erklären, wenn man es nicht kennt oder versteht. Sie entwerfen aber auch Verträge oder überprüfen sie. Vor Gericht muss man sich in wichtigeren Fällen von ihnen vertreten lassen. Die meisten sind auf bestimmte Gebiete spezialisiert. Das erkennt man unter anderem an Fachanwaltsbezeichnungen, zum Beispiel „Fachanwalt für Familienrecht“ oder „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Daneben gibt es noch Notarinnen und Notare. In manchen Bundesländern fällt das mit dem Anwaltsberuf zusammen, in anderen sind es verschiedene Berufe. Notare sind vor allem für Beurkundungen zuständig, zum Beispiel von Grundstückskaufverträgen, Schenkungen oder Testamenten.


Sollte man Jurist oder Juristin werden wollen? Die Beliebtheit dieses Berufes ist nicht ganz eindeutig. Einerseits gelten Juristen als schlau, können oft gut reden und manche von ihnen verdienen viel Geld (aber bei weitem nicht alle!). Andererseits fühlen sich manche Menschen in der Nähe von Juristen nicht sehr wohl, weil sie die juristische Sprache nicht verstehen und sich dadurch unsicher fühlen. Juristen machen es den anderen auch nicht immer leicht, sie zu mögen…

Für die typischen Berufe muss man zwei große Prüfungen bestehen. Diese heißen Staatsexamen und gelten als sehr schwierig. Man muss nämlich alles wissen, was man in mehreren Jahren gelernt haben sollte. Der Stoff, der in der Prüfung dran kommt, wird also nicht auf bestimmte Themen begrenzt. Viele Studierende überlegen es sich schon vor dem ersten Examen anders, weil ihnen das Studium zu schwer ist. Und trotzdem (?) fällt noch ungefähr jeder dritte bis vierte durch die Prüfungen.

Nach dem Universitätsstudium und dem ersten Examen macht man ein Referendariat. Das ist der praktische Teil der Ausbildung. Man lernt also direkt an den Gerichten und in Kanzleien weiter und macht dann noch ein Examen. Schwierig ist auch dieses, weil man das noch wissen soll, was an der Universität gelehrt wurde.