Diebstahl

Du sollst nicht stehlen!

Das gilt, seitdem Menschen eine Idee von Eigentum haben und das war wohl schon immer so. Niemand möchte, dass ihm etwas „geklaut“ wird.

Wer eine fremde, bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, diese für sich zu behalten, der macht sich strafbar, sagt das Gesetz. Außerdem wird man zum Ersatz des entstandenen Schadens gegenüber dem Bestohlenen verpflichtet. Der Unterschied wird hier erklärt.

© Annamartha / pixelio.de

Selbstverständlich kann auch ein Kind einen Diebstahl begehen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur eine Süßigkeit als Ladendiebstahl oder etwas Wertvolles, was das Kind bei den Eltern eines Freundes findet, „mitgehen“ lässt.

Wenn aber die Sache wenig wert ist, dann erfolgt eine Bestrafung – auch bei Erwachsenen – nur ausnahmsweise, so steht es im Gesetz. Ob das Kind bzw. der Jugendliche überhaupt bestraft wird und/oder den Schaden ersetzen muss, hängt von den allgemeinen Regeln hierfür ab (siehe Links).

Das "Abziehen" von Handys ist sogar schlimmer als Diebstahl und wird deshalb härter bestraft.