Können Kinder allein Verträge schließen?

Wenn man selbständig Verträge abschließen kann, ist man geschäftsfähig. Die volle Geschäftsfähigkeit hat man erst ab dem 18. Geburtstag.

Wer noch nicht 7 Jahre alt ist, kann nicht auf eigene Faust in ein Geschäft gehen, um dort Sachen zu kaufen, denn er ist nicht geschäftsfähig. Nur wenn die Eltern das Kind beauftragen, z.B. 4 Brötchen zu kaufen und ihm das Geld dafür mitgeben, kann das Kind die Brötchen allein holen. Dann sind allerdings die Eltern Vertragspartner. Wenn ein Verkäufer dem kleinen Kind trotzdem etwas verkauft, können die Eltern das rückgängig machen.

Kinder zwischen 7 und 18 Jahren sind zu ihrem eigenen Schutz beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung ihrer Eltern Verträge schließen können. Entweder willigen die Eltern vorher in das Geschäft ein oder genehmigen es später. Dann ist das Kind selbst Vertragspartner. Falls die Eltern den Vertrag aber nicht wollen und ihre Genehmigung nicht geben, bleibt der Vertrag unwirksam.

Etwas anderes gilt aber, wenn sofort mit Taschengeld bezahlt wird.

© Johanna Trepte

Es gibt noch eine Ausnahme: Wenn das Geschäft für den beschränkt Geschäftsfähigen nur Vorteile hat und er keine eigenen Pflichten bekommt, ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich. Das Kind oder der Jugendliche kann dann eigenständig handeln. Wenn z.B. ein 8-jähriges Kind von einem Erwachsenen ein Spielzeug geschenkt bekommt, muss es dafür keinen Kaufpreis zahlen. Das Geschäft ist in solch einem Fall nur vorteilhaft für das Kind und deshalb wirksam. Aber selbst etwas verschenken kann das Kind nicht.