Recht das aus Europa kommt

In Deutschland gelten nicht nur Gesetze, die der deutsche Gesetzgeber erlassen hat. Das verwundert zunächst. Wenn man in Deutschland lebt und arbeitet, denkt man doch, dass man sich nur an die deutschen Gesetze halten muss. Aber es gibt noch einen anderen Gesetzgeber, der Recht schafft, das auch für uns als deutsche Staatsbürger gilt. Deutschland ist nämlich Mitglied der Europäischen Union (EU) und diese ist auch ein Gesetzgeber.

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Die EU ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft aus 28 europäischen Staaten. Genauere, gut verständliche Erklärungen findet man hier.

Ihren Ursprung hat sie in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Zunächst wollten nur einige europäische Staaten ihre Wirtschaft fördern und schlossen sich aus diesem Grund zusammen. Dahinter stand die Idee, dass Länder, die Handel miteinander betreiben, zusammen arbeiten können und dass auf diese Weise auch Kriege vermieden werden. Mit der Zeit kamen immer mehr Länder hinzu und es entwickelte sich ein großer gemeinsamer Markt.

Auch politisch wollten diese Länder gemeinsam handeln und Gesetze erlassen, auf die sie sich einigen können und die dann für alle Länder verbindlich sind. Daher wurden der EU von den einzelnen Ländern die Macht übertragen, Gesetze machen zu können. Die EU kann nun als europäischer Gesetzgeber in vielen Bereichen Vorschriften erlassen, die für alle diejenigen europäischen Länder gelten, die Mitglieder der EU sind.

Dabei muss sich die EU allerdings an die Vorgaben halten, die ihr von den einzelnen europäischen Staaten gemacht werden. Diese Vorgaben und Regeln, an die sich der europäische Gesetzgeber halten muss, wenn er europäisches Recht erlässt, sind in Verträgen festgehalten, die alle Mitgliedstaaten gemeinsam und frei ausgehandelt haben. Diese Verträge beschreiben, in welchen politischen Bereichen der europäische Gesetzgeber europäisches Recht schaffen kann und welches die Ziele der EU sind, für die sich der europäische Gesetzgeber einsetzen muss. Zusätzlich ist dort auch die Art und Weise geregelt, wie der europäische Gesetzgeber Gesetze erlassen darf und was für Gesetze das genau sind.

Es gibt nämlich verschiedene Arten von Rechtsakten, mit welchen der europäische Gesetzgeber seine Ziele verwirklichen kann. Nur manche von ihnen sind verbindlich. Manche dieser Rechtsakte gelten für alle Mitgliedstaaten und andere gelten nur für bestimmte Länder. Die Rechtsakte, die der europäische Gesetzgeber erlassen kann und darf, lassen sich einteilen in Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Die letzten drei „Maßnahmen“ sind weniger verbreitet, als die ersten beiden.